Sicherer Umgang mit Glasfasern
Jährliche Sicherheitsunterweisung Umgang mit LWLKS: Mitarbeiter*innen, die mit Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen (LWLKS) arbeiten, müssen jährlich eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Die regelmäßige Schulung stellt sicher, dass alle Beteiligten die Gefahren und Schutzmaßnahmen verstehen und …
Übersicht
Jährliche Sicherheitsunterweisung Umgang mit LWLKS: Mitarbeiter*innen, die mit Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen (LWLKS) arbeiten, müssen jährlich eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Die regelmäßige Schulung stellt sicher, dass alle Beteiligten die Gefahren und Schutzmaßnahmen verstehen und die Sicherheitsstandards eingehalten werden.
- Diese ist verpflichtend für alle relevanten Mitarbeiter, insbesondere im technischen Bereich.
- Zudem sind Unterweisungen bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder Arbeitsmittel sowie zu Beginn der Tätigkeit erforderlich.
- Der Arbeitgeber ist für die regelmäßige Durchführung der Sicherheitsunterweisung verantwortlich.
Dieser eLeraning Kurs ist Teil der jährlichen Sicherheitsunterweisung für den Umgang mit LWLKS und dient dem Arbeitgeber als auch dem Unternehmer als begleitende Information.
Mit dem abschließenden persönlichen Test soll eine Kontrolle erfolgen, ob der/die Teilnehmer*in den Inhalt der Sicherheitsunterweisung und die Sicherheitsregeln verstanden hat.
Weitere Aspekte zum Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ sind vom Arbeitgeber zu adressieren.
Lehrplan
- 4 Sections
- 11 Lessons
- unbegrenzt
- EinführungSicherheitsunterweisungen für den Umgang mit Lichtwellenleitern (LWLKS) sind nötig, um vor mechanischen (z. B.: Glassplitter), chemischen (z. B.: brennbare Reinigungsmittel) und optischen Gefährdungen (z. B.: Laserquellen) zu schützen sowie sicheres Arbeiten und das Verhindern von Unfällen sicherzustellen.1
- GefährdungenEs gibt mechanische, chemische und optische Gefährdungen im Umgang mit Lichtwellenleiter Kommunikationssystemen4
- SicherheitsregelnBeim Arbeiten mit LWL-Komponenten sind die Arbeitsschutzregeln einzuhalten: Gefährdungen beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen und PSA nutzen, Betriebsanweisungen/Sicherheitsdatenblätter befolgen, den Arbeitsplatz sauber und sicher halten sowie Gefahrstoffe und optische Quellen nur bestimmungsgemäß verwenden. Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten sind die geltenden Sicherheitsregeln konsequent anzuwenden und die vorgesetzte Person, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Sicherheitsbeauftragte zu informieren.4
- Laser- und GefährdungsklassenNach IEC 60825-1 werden Laser in Klassen von 1 (keine Gefährdung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch) über 2/3R (zunehmendes Risiko für Augen bei direkter Bestrahlung) bis 3B und 4 (akute, schwere Augen- und Hautschäden sowie Brandgefahr) eingeteilt.Nach IEC 60825-2 werden LWL-Systeme je nach zugänglicher optischer Strahlung in Gefährdungsgrade HL1 bis HL4 eingeteilt3
Dozent
Voraussetzungen
- Technisches Verständnis
- Glasfaser
Zielgruppen
- Glasfaser Monteure & Messtechniker



